Ist ein Betriebsgelände, auf dem 52 von 600 Mitarbeitern positiv auf Covid-19 getestet worden sind, zwischenzeitlich geräumt und die von Corona betroffenen Mitarbeiter separiert und in Quarantäne geschickt worden, kann die Betriebsstilllegung auch im Hinblick auf das vorgelegte Hygienekonzept nicht mehr gerechtfertigt sein.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Regensburg in dem hier vorliegenden Fall dem Eilantrag der Antragstellerin gegen eine aufgrund eines Corona-Ausbruchs in ihrem Betrieb angeordnete Betriebsstilllegung stattgegeben. Im Betrieb der Antragstellerin werden Konserven hergestellt. Bei einer Reihentestung im Betrieb wurde am 31. Juli 2020 bei 43 Mitarbeitern eine Infektion mit SARS-CoV‑2 nachgewiesen. In einer erneuten Testung am 1. August 2020 wurden 152 von 600 Mitarbeitern positiv auf Covid-19 getestet. Mit Bescheid vom 4. August 2020 ordnete das Landratsamt Dingolfing-Landau u.a. an, dass die Produktion des Betriebes bis zum Abschluss der Ermittlung des Infektionsherdes, sowie der Erfüllung der aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen stillgelegt werde.
In seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg ausgeführt, dass die Betriebsstilllegung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht (mehr) verhältnismäßig und ihre weitere Aufrechterhaltung nach aktuellem Stand nicht mehr zu rechtfertigen sei. Zwischenzeitlich sei das Betriebsgelände der Antragstellerin geräumt und die von Corona betroffenen Mitarbeiter separiert und in Quarantäne geschickt worden. Dies betreffe auch Personen, die mit infizierten Mitarbeitern in Kontakt waren und bei denen derzeit noch nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie Träger des Virus seien. Darüber hinaus sei auch das von der Antragstellerin am 7. August 2020 vorgelegte Hygienekonzept und die von der Antragstellerin vorgesehene vollständige Desinfektion des Betriebes hierbei zu berücksichtigen.
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 11. August 2020 – RN 14 S 20.1389
August 20, 2020 at 11:35AM
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Corona - und die Konserven-Herstellung - Rechtslupe
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