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Kein Urlaub wegen Teil-Lockdown: Aus diesen Bundesländern müssen Touristen jetzt abreisen - RTL Online

31. Oktober 2020 - 16:11 Uhr

Urlaubsabbruch wegen neuer Corona-Beschränkungen

Ab dem 2. November befindet sich ganz Deutschland im Teil-Lockdown. Auch der Tourismus ist von den strengen Einschränkungen betroffen: Übernachtungsangebote in Deutschland werden ab dem 2. November bis zunächst Ende des Monats massiv beschränkt, nur "notwendige und ausdrücklich nicht touristische" Übernachtungen sollen erlaubt bleiben. In einigen Bundesländern müssen Urlauber nun deshalb bereits bis Montag abreisen.

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Bayern

Touristen müssen Hotels in Bayern wegen des Teil-Lockdowns spätestens am Vormittag des 2. November verlassen. Das teilte das bayerische Gesundheitsministerium mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Brandenburg

Touristen, die sich in Hotels in Brandenburg aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch, den 4.11., abreisen. Das teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach der Sondersitzung des Kabinetts mit. Es werde bis Ende November untersagt, Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

"Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Einschränkungen hart sind", sagte Ministerpräsident Woidke. Er sei aber überzeugt, dass sie notwendig seien. Das Verbot gelte nicht für die Vermietung von Ferienhäusern mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen.

Mecklenburg-Vorpommern

Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Das kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitagabend in Schwerin nach einer Kabinettssitzung an. Grundsätzlich dürften vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

"Natürlich gilt für die Gäste, die schon da sind, dass sie eine Zeit haben, auch wieder zurückzureisen", sagte Schwesig. Dies gilt demnach für alle Buchungen, die bis einschließlich Freitag getätigt worden seien. Wer eine Unterkunft später buche, müsse bis zum Montag wieder abreisen.

Niedersachsen

Touristen müssen ihren Urlaub in Niedersachsen nicht abbrechen, wenn sie vor Beginn des neuen Teil-Lockdowns anreisen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Verordnung des Landes hervor. Aufenthalte mit Übernachtung, die bereits vor dem 2. November angetreten worden seien, müssten nicht abgebrochen werden, heißt es in der Regelung des Landes.

Nordrhein-Westfalen

Touristen in Nordrhein-Westfalen, die vor Freitag in ein Hotel oder eine Pension eingecheckt haben, dürfen ihren Urlaub dort solange wie geplant fortführen. Das sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf Anfrage der dpa. Wer dagegen erst am heutigen Freitag, Samstag oder Sonntag komme, müsse spätestens am Montag wieder abreisen. 

Sachsen

In Sachsen ist vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 die Öffnung und der Betrieb von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke untersagt (entsprechend ausgenommen sind notwendige, insbesondere berufliche Zwecke).

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer wies darauf hin, dass ab Montag alle Hotels und Pensionen für Touristen nicht mehr zugänglich sind. "Damit tritt auch in Sachsen eine Situation wie in Schleswig-Holstein ein", sagte er.

Schleswig-Holstein

Touristen aus Schleswig-Holstein müssen spätestens am Montag (2.11.) abreisen - mit Ausnahme der Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen. Für diese gelte eine drei Tage längere Frist bis zum Donnerstag (5.11.) wegen der Kapazitäten im Fährverkehr und in den Autozügen, teilte die Landesregierung mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.

Mit wenigen Ausnahmen werden für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten, betonte die Landesregierung. Erlaubt bleibe weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethischen Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt, erläuterte ein Regierungssprecher.

Quelle: dpa/RTL

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