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Entwurf vor Bund-Länder-Runde: Lockdown vom 16. Dezember an - STERN.de

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie drastisch heruntergefahren. Das ist das Ergebnis der Beratungen von Kanzlerin und Länderchefs. Die Details im Überblick.

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch, 16. Dezember, drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten Merkels "nicht gereicht". Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag in Berlin. Dann habe es aber eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. 

Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."

Die Details des Beschlusspapiers im Überblick

Im Sonntag veröffentlichten Beschlusspapier des Bund-Länder-Kreises werden die Details weiter ausgeführt. Am 5. Januar will die Spitzenrunde von Bund und Ländern neu beraten.

Kontakte und Weihnachten:

Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten gelten Ausnahmen: Für den 24. bis 26. Dezember können über den eigenen Hausstand hinaus noch vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis eingeladen werden, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeute.

Vor den Familientreffen sollen für fünf bis sieben Tage Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Allgemein wird bereits länger appelliert, auf Reisen möglichst zu verzichten.       

 

Silvester und Neujahr:

An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot, Ausnahmen der Kontaktregelungen wie an Weihnachten gibt es nicht. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Zudem soll es in diesem Jahr kein Feuerwerk zu kaufen geben, der Verkauf wird generell verboten. Darüber hinaus wird an die Bürger appelliert, auf das Zünden bereits vorhandener Pyrotechnik zu verzichten, um Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Einzelhandel und Dienstleistungen:

Generell wird der Einzelhandel vom Mittwoch bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen. Als Beispiele werden Physiotherapeuten und Logopäden aufgeführt.         

Schule, Kita und Arbeit: 

Der Wortlaut des Papiers: "Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen."

Der Zeitraum der Vereinbarung überschneidet sich größtenteils mit den Weihnachtsferien. Spätestens Ende nächster Woche wäre mit Schule oder Präsenzunterricht sowieso fast überall in Deutschland vorerst Schluss. In den meisten Ländern beginnen dann die Ferien, in anderen war die Präsenzpflicht für die letzten Tage bis Weihnachten aufgehoben oder generell auf "Homeschooling" umgestellt worden. Einige Länder hatten auch bereits weitergehende Maßnahmen verkündet und die Präsenzpflicht an Schulen für alle oder für bestimmte Klassen schon ab diesem Montag ausgesetzt. Sachsen schließt ab dann sogar bereits alle Schulen und Kitas.

In mehreren Bundesländern dauern die Ferien bis zum 10. Januar. In anderen sieht der Ferienkalender zwei oder zweieinhalb Wochen schulfrei vor. Aber auch hier war für die Tage bis 10. bereits "Homeschooling" angekündigt worden. Unklar ist, wie es danach weitergeht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte die Kultusminister der Länder zu einer gemeinsamen Planung dafür aufgerufen. Der Deutsche Lehrerverband plädiert für eine längere Phase des Wechsel- oder Distanzunterrichts.

Kirchen und Gottesdienste:

Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. Mit den Religionsgemeinschaften sollen zudem noch einmal Gespräche geführt werden, "um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen".         

Altenheime und Pflegedienste:

Es sollen "besondere Schutzmaßnahmen" getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher in Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen. 

Wirtschaft und Unternehmen: 

Angesichts des harten Lockdowns ab Mittwoch erweitert der Bund Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Die Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt, wie aus einem Papier von Finanz- und Wirtschaftsministerium hervorgeht. Es lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Geplant sind laut Beschlusspapier außerdem Entlastungen für den Handel. Vor allem der Einzelhandel hatte angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen gefordert. Im Beschlusspapier heißt es, der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen solle aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.

Hotspot-Strategie:
Dazu heißt es im Wortlaut: "Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen."

Quelle: Beschluss von Bund und Ländern

ls/rös DPA AFP

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